Urteil: Reisekostenrückversicherung zahlt nur Mehrkosten

Der Sohn der Klägerin wollte ab August 2010 als Austauschschüler nach Mexiko reisen. Die Klägerin buchte daher für ihn den Hin- und Rückflug sowie einen Flug zu Weihnachten. Für die Hauptreise schloss die Klägerin eine Reisrücktritts-Versicherung ab, die auch eine Reiseabbruch-Versicherung beinhaltete.

Kurz vor seinem geplanten Weihnachtsbesuch in Deutschland erkrankte der Sohn der Klägerin. Weil er seine Mutter nicht besuchen konnte, verlangte diese von dem Reiseversicherer die Erstattung der bereits von ihr verauslagten Kosten für den Weihnachts-Flug ihres Sohnes.

Doch der Versicherer fühlte sich nicht in der Verantwortung. Er weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Zu Recht, befand nundas Münchener Amtsgericht. Es wies die Klage als unbegründet zurück. Das Gericht schloss sich der Meinung des Versicherers an, dass der Klägerin keine Leistungen aus der Reiseabbruch-Versicherung zustehen. Denn nach dem Wortlaut der Bedingungen des Versicherers sind durch den Vertrag nur zusätzlich durch einen Reiseabbruch entstehenden Kosten erstattungsfähig.

Der Sohn der Klägerin hatte aber die versicherte Hauptreise nicht abgebrochen. Er hatte lediglich den geplanten Weihnachtsurlaub im fernen Deutschland nicht antreten können, sodass keine zusätzlichen Reisekosten für den ohnehin schon bezahlten Hin- und Rückflug entstanden waren. Nach Ansicht des Gerichts ist es ohnehin fragewürdig, ob es sich um einen Reiseabbruch handelt, wenn ein Versicherter länger als ursprünglich geplant im Reiseland verweilen muss.
Unabhängig davon hat der Versicherer durch die Klausel, dass im Rahmen der Reiseabbruch-Versicherung nur zusätzliche Rückreisekosten versichert sind, ausreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Vertrag keine Erstattung für von Anfang an gebuchte, jedoch lediglich nicht in Anspruch genommene Rückreiseleistungen vorsieht, so das Gericht.

Did you enjoy this post? Why not leave a comment below and continue the conversation, or subscribe to my feed and get articles like this delivered automatically to your feed reader.

Comments

Noch keine Kommentare

Entschuldige, das Kommentarformular ist zurzeit geschlossen.